Aufsichtsrechtliche Informationen

  1. Richtlinie zur Stimmrechtsausübung und Mitwirkung als Aktionär
  2. Interessenkonfliktpolitik
  3. Best Execution Policy
  4. Verfahren für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden
  5. Vergütungspolitik
  6. Nachhaltigkeit und ESG Ausschlusspolitik
  7. Summary of investors’ rights
  8. Nachhaltigkeits-Risikorichtlinien
  9. Principal Adverse Sustainability Impact Statement

1. Richtlinie zur Stimmrechtsausübung und Mitwirkung als Aktionär

Die Richtlinie enthält die allgemeinen Grundsätze für die Ausübung der Stimmrechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, die in dem von RAM Active Investments (Europe) SA verwalteten Fonds gehalten werden, und in Bezug auf Wertpapiere, die von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (der "EU") ausgegeben werden und deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind oder dort tätig sind.
Diese Richtlinie unterliegt den lokalen Governance-Anforderungen und berücksichtigt auch die einschlägigen Bestimmungen des luxemburgischen Gesetzes vom 1. August 2019 über die Ausübung bestimmter Aktionärsrechte bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen.

Grundsätze des Engagements: Unter Aktionärsengagement versteht man im Allgemeinen die aktive Überwachung von Unternehmen durch die Aktionäre, die Aufnahme eines konstruktiven Dialogs mit dem Vorstand des Unternehmens und die Nutzung der Aktionärsrechte, einschließlich der Stimmrechte, zur Verbesserung der Unternehmensführung und der finanziellen Leistung des Unternehmens. Grundsätzlich ist RAM AI der Ansicht, dass die Ausübung von Stimmrechten und die Einbeziehung von Aktionären im besten Interesse des jeweiligen Fonds und seiner Anleger erfolgt. In Anerkennung des Wertes verschiedener Formen des Engagements bevorzugt RAM AI, wo immer es möglich ist, ein gemeinsames Engagement und kombiniert dieses mit individuellen Engagements. Unter diesen Umständen übernimmt RAM eine aktive Rolle bei der Zusammenarbeit in Form von (Co-)Leadership. Auch wenn RAM AI solche Plattformen für kollaboratives Engagement nutzen kann, wird RAM AI seine Engagement-Verantwortung nicht an Dritte auslagern. Der Beteiligungsprozess wird immer dann eingeleitet, wenn RAM feststellt, dass ein investiertes Unternehmen Gegenstand relevanter negativer Medien ist, gegen eine wichtige Konvention verstoßen hat und/oder negative Auswirkungen auf die vom Fonds überwachten Nachhaltigkeitsfaktoren hat (die "Auslöser"). Das Engagement kann auch Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie der einzelnen Fonds sein. 
Verstöße gegen wichtige Konventionen beziehen sich hauptsächlich auf schwerwiegende und strukturelle Verstöße gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, den Global Compact der Vereinten Nationen und die OCDE-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Das Engagement kann auch dazu führen, dass ein Unternehmen aus dem Anlageuniversum von RAM ausgeschlossen wird. RAM ist jedoch der Ansicht, dass ein konstruktiver Dialog mit den Unternehmen, in die der Fonds investiert, effektiver ist als der Ausschluss von Unternehmen aus unserem Anlageuniversum. 
Wenn RAM einen der oben genannten Auslöser feststellt, wählt RAM eine der folgenden 3 Vorgehensweisen:
i) beschließen, ein Unternehmen aus seinem Anlageuniversum auszuschließen;
ii) mit dem Unternehmen in Kontakt treten und, je nach Schwere des Verstoßes, eine vorübergehende Regelung zulassen, damit das Unternehmen Maßnahmen ergreift und sein Verhalten verbessert;
iii) ein kollektives Engagement anstreben.
Die RAM-Engagementpolitik wird regelmäßig vom SRI- und CSR-Ausschuss des Unternehmens überprüft. Die Anleger des Fonds erhalten vollständige und detaillierte Informationen über alle Engagement-Aktivitäten, die als vertraulich behandelt werden können.

Grundsätze der Stimmrechtsausübung: RAM AI setzt sich für eine aktive Beteiligung ein. RAM AI setzt sich für nachhaltige Unternehmenspraktiken und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ein, die für eine langfristige Wertschöpfung für die Aktionäre unerlässlich ist.
RAM AI unterhält eine angemessene und wirksame Strategie, um zu bestimmen, wann und wie die mit den im Portfolio des jeweiligen Fonds gehaltenen Instrumenten verbundenen Stimmrechte zum ausschließlichen Nutzen des jeweiligen Fonds und seiner Anleger ausgeübt werden. RAM AI stellt sicher, dass durch die Stimmrechte, die mit Instrumenten verbunden sind, die in verschiedenen Portfolios unter seiner letztendlichen Kontrolle gehalten werden, kein wesentlicher Einfluss ausgeübt wird.
Umfang der Stimmrechtsausübung: RAM AI hat Richtlinien für die Stimmabgabe verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Stimmabgabe im besten Interesse der Anleger erfolgt.
RAM AI konzentriert seine Bemühungen auf Positionen, die einen großen Teil des verwalteten Vermögens ausmachen, und nimmt effizient und effektiv an Aktionärsversammlungen von Unternehmen teil, an denen die kollektiven Kapitalanlagen von RAM AI einen erheblichen Anteil des Kapitals halten. Die Kriterien für die Stimmabgabe können sich weiterentwickeln, da RAM AI die vollständige Integration des Verfahrens zur Stimmrechtsvertretung einführt und testet.
Richtlinien für die Stimmrechtsausübung: Es ist die Politik von RAM AI, bei der Abstimmung über Aktionärsanträge in erster Linie den Richtlinien von ESG-freundlichen Stimmrechtsberatern zu folgen.
Die Entscheidung von RAM AI, die Dienste eines ESG-freundlichen Stimmrechtsberaters in Anspruch zu nehmen, basiert hauptsächlich auf der Ansicht, dass die erbrachten Dienstleistungen, vorbehaltlich der Aufsicht durch RAM AI, im Allgemeinen zu Stimmrechtsentscheidungen führen, die den besten nachhaltigen wirtschaftlichen Interessen der Holding und somit des Fonds und seiner Anleger dienen.
RAM AI behält die volle Entscheidungsfreiheit über den Abstimmungsprozess und die abgegebenen Stimmen. RAM AI kann sogar für Beteiligungen abstimmen, die nicht mit den ESG-Empfehlungen übereinstimmen, wenn sie der Meinung ist, dass dies im besten nachhaltigen wirtschaftlichen Interesse des Fonds und seiner Anleger liegt. In allen Fällen wird RAM AI die Entscheidung über die Stimmabgabe schriftlich festhalten.
Verfahren zur Stimmabgabe: RAM AI hat eine Vereinbarung mit einem unabhängigen Dienstleister geschlossen, der die administrative Abwicklung der Stimmrechtsvertretung für Wertpapiere im Besitz der von RAM AI verwalteten Fonds übernimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe in Übereinstimmung mit der Richtlinie über Interessenkonflikte erfolgt, um mögliche Interessenkonflikte zu erkennen, zu verhindern und zu bewältigen. Die Stimmabgabe erfolgt in Bezug auf die Aktien, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung bei den Depotbanken des verwalteten Fonds verfügbar sind. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie diese hier per E-Mail anfordern.
Jährliche Umsetzung: RAM AI legt die Umsetzung der Stimmrechts- und Aktionärsbeteiligungspolitik jährlich auf seiner Website offen. Den letzten Bericht über die Stimmrechtsausübung finden Sie hier und den Bericht über die Beteiligung hier.
 

2. Interessenkonfliktpolitik

Grundsätzlich müssen die Verwaltungsratsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter aller Unternehmen in der RAM-Gruppe stets im besten Interesse der Anleger der RAM-Fonds handeln. Die Politik von RAM besteht darin, durch alle dazu erforderlichen Maßnahmen wirksame organisatorische und administrative Vorkehrungen zu treffen, um relevante Konflikte zu erkennen und zu bewältigen. RAM führt seine Geschäfte nach dem Grundsatz, dass Interessenkonflikte zwischen RAM und den verwalteten Fonds (einschließlich Anlegern) und zwischen zwei Fonds (einschließlich den jeweiligen Anlegern) fair gehandhabt werden. Ziel ist, durch alle erforderlichen Schritte Interessenkonflikte zu erkennen und angemessen zu bewältigen, mit denen ein erhebliches Risiko einer Schädigung der Interessen von Fonds und Fondsanlegern verbunden ist.

Die Unternehmensleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die internen Systeme, Kontrollen und Verfahren für eine Erkennung und Bewältigung von Interessenkonflikten angemessen sind. Das Compliance-Team leistet bei der Erkennung und Überwachung von tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten Unterstützung. Die Interessenkonfliktpolitik ist auf Anfrage erhältlich hier klicken.

3. Best Execution Policy

Gemäß der Finanzmarktrichtlinie („MiFID“) sind alle Wertpapierunternehmen dazu verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen für Rechnung der Kunden alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Im Rahmen seiner Verwaltung von OGAW hat RAM Active Investments SA („RAM“) eine Best Execution Policy aufgestellt und umgesetzt. Darin werden die wichtigsten und/oder relevantesten Faktoren dargelegt, durch die RAM seiner Pflicht zur bestmöglichen Ausführung gerecht wird.

Die Kriterien für die beste Auswahl von Ausführungssystemen sind in dieser Verfahrensbeschreibung niedergelegt und werden von RAM-Managern fortlaufend geprüft. Zurzeit wird dieses Verfahren weiter formalisiert, um die Auswahl neuer Broker und die Bewertung bestehender Broker innerhalb eines Brokerage-Ausschusses einzubeziehen, dem Mitglieder aus dem RAM-Management sowie dem Middle Office und der Compliance-Abteilung angehören. Dieses Gremium kommt jedes Halbjahr zusammen und entscheidet darüber, welche neuen Broker in die Liste der zugelassenen Broker von RAM aufgenommen werden. Grundlage für diese Entscheidungen sind die Reputation, personelle und technische Ressourcen, Gebühren und Transparenz, die Fähigkeit, die bestmögliche Leistung anhand der „Best Execution Policy“ zu bieten, sowie technische und technologische Kriterien wie der Zugang zu den verschiedensten Märkten, FIX-Anbindungen usw.

RAM wählt seine Gegenparteien sorgfältig aus und ist stets um die Optimierung der Kosten und der den Anlegern angebotenen Leistungen bemüht.

Als Anlageverwalter muss RAM alle erforderlichen Schritte ergreifen, um für kollektive Kapitalanlagen die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen. Bei dieser Pflicht zur „bestmöglichen Ausführung“ werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Preis
  • Kosten
  • Geschwindigkeit
  • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung
  • Typ, Umfang und Art des Auftrags sowie sonstige für die Auftragsausführung relevante Erwägungen

Bei der Festlegung, welche relative Bedeutung die oben genannten Faktoren jeweils haben, berücksichtigt der Anlageverwalter folgende Kriterien für die bestmögliche Ausführung:

  • Ziele, Anlagepolitik und spezifischen Risiken jeder kollektiven Kapitalanlage gemäß Prospektangaben
  • Merkmale des Auftrags
  • Merkmale der Finanzinstrumente, die von Gegenstand dieses Auftrags sind
  • Merkmale der Ausführungssysteme, über die der Auftrag läuft

RAM schließt keine „Soft-Commission“-Vereinbarungen mit seinen Gegenparteien.

4. Verfahren für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Wir legen besonderen Wert auf die Zufriedenheit unserer Anleger, und der Schutz ihrer Interessen hat für uns oberste Priorität. Dementsprechend, und gemäß den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, haben wir ein schnelles und einfaches Verfahren eingerichtet, damit sich jeder unserer Anleger ohne Weiteres mit dem Managementteam in Verbindung setzen kann, wenn er seine Unzufriedenheit mit der Qualität oder der Durchführung der Leistungen durch RAM Active Investments SA, seine Mitarbeiter und/oder Fondsdienstleister zum Ausdruck bringen möchte. Wir laden Sie daher ein, uns Ihre Unzufriedenheit und ganz allgemein etwaige Beschwerden mitzuteilen. Dazu können Sie kostenfrei eine E-Mail an uns senden, indem Sie hier klicken. Sie erhalten innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Eingang bei RAM Active Investments SA eine Eingangsbestätigung. Die Beantwortung erfolgt innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang, sofern Ihre Beschwerde nicht eine gründliche Prüfung erfordert. Hierüber werden Sie dann zeitnah informiert. Eine vollständige Erläuterung des Verfahrens für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden von RAM Active Investments SA ist für Anleger auf Anfrage kostenlos über den oben angegebenen Link erhältlich.

Sollten Sie, aus welchem Grund auch immer, mit dem Inhalt des Antwortschreibens nicht einverstanden sein, können Sie sich in Hinblick auf die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherbeschwerden an die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier wenden. Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.cssf.lu/en/customer-complaints/.

5. Vergütungspolitik

Als ordnungsgemäß zugelassene Verwaltungsgesellschaft für OGAW ist RAM Active Investments (Europe) SA verpflichtet, ausführliche Informationen über seine Vergütungspolitik offenzulegen. Diese ausführlichen Informationen über die Vergütungspolitik sind hier verfügbar.

6. Nachhaltigkeit und ESG Ausschlusspolitik

Als Finanzmarktteilnehmer muss RAM Active Investments (Europe) SA seine Nachhaltigkeitspolitik veröffentlichen, wie gefordert von der VERORDNUNG 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Diese Richtlinie finden Sie hier.

7. Summary of investors’ rights

Im Anhang finden Sie eine Zusammenfassung der Investorenrechte (hier).

8. Nachhaltigkeits-Risikorichtlinien

Unsere Nachhaltigkeits-Risikorichtlinien finden Sie hier.

9. Principal Adverse Sustainability Impact Statement

Die Principal Adverse Sustainability Impact Statement finden Sie hier.